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Industriezeitschrift

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EUDR: Was die EU-Entwaldungsverordnung für Unternehmen bedeutet

Die EUDR (EU-Entwaldungsverordnung, Verordnung EU 2023/1115) verbietet ab 30. Dezember 2024 das Inverkehrbringen von Produkten aus sieben Rohstoffen, wenn diese mit Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen. Betroffene Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten erfüllen, Lieferketten transparent machen und Geodaten nachweisen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine Frist bis 30. Juni 2025.

· 5 Min. Lesezeit
Lager mit Holzpaletten, Kaffeesäcken und Gummiprodukten – Rohstoffe, die unter die EUDR fallen
KI-generiertes Bild
Inhalt
  1. Was ist die EUDR? Definition und Ziel
  2. Welche Produkte und Rohstoffe fallen unter die EUDR?
  3. EUDR Fristen: Wann gilt die Verordnung für Ihr Unternehmen?
  4. EUDR Sorgfaltspflichten: Pflichten für Unternehmen
  5. EUDR Umsetzung Praxis: So setzen Sie die Verordnung im Unternehmen um
  6. EU-Entwaldungsverordnung Sanktionen: Was droht bei Verstößen?
  7. Wo Sie Unterstützung finden

Das Wichtigste in Kürze

  • EUDR gilt ab 30. Dezember 2024 für große und mittlere Unternehmen, ab 30. Juni 2025 für KMU
  • Betroffen: Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Rind, Kautschuk und daraus hergestellte Produkte
  • Inverkehrbringer müssen Geolokalisierung, Risikobewertung und Sorgfaltserklärung nachweisen
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder, Produktbeschlagnahme und Marktausschluss
  • EUDR-Referenznummer wird nach Sorgfaltserklärung vergeben und ist für jede Warensendung nötig

Was ist die EUDR? Definition und Ziel

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung EU 2023/1115) verbietet das Inverkehrbringen und die Ausfuhr bestimmter Rohstoffe und Produkte in der EU, wenn diese mit Entwaldung oder Waldschädigung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen. Die Verordnung ist Teil des Green Deals der Europäischen Kommission und zielt darauf ab, den Beitrag des EU-Konsums zur globalen Entwaldung zu stoppen.

Die EUDR hebt die bisherige EU-Holzverordnung auf und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich. Während die alte Verordnung nur Holz und Holzprodukte erfasste, gilt die EUDR für sieben Rohstoffe und alle daraus hergestellten Erzeugnisse. Zudem verlangt sie erstmals die Geolokalisierung der Produktionsflächen und den Nachweis, dass keine Entwaldung oder Waldschädigung nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 stattgefunden hat.

Für was steht EUDR?

EUDR steht für EU Deforestation Regulation, auf Deutsch: EU-Entwaldungsverordnung. Die offizielle Bezeichnung lautet Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt.

Welche Produkte und Rohstoffe fallen unter die EUDR?

Die EUDR erfasst sieben Rohstoffe: Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Rind und Kautschuk sowie alle daraus hergestellten Produkte. Diese Liste ist im Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 abschließend festgelegt.

Betroffene Rohstoffe und Produktkategorien

Rohstoff

Beispiele betroffener Produkte

Holz

Schnittholz, Möbel, Papier, Zellstoff, Verpackungen

Kakao

Kakaobohnen, Kakaopulver, Schokolade, Kakaohaltige Lebensmittel

Kaffee

Kaffeebohnen, Röstkaffee, löslicher Kaffee

Palmöl

Speiseöl, Margarine, Kosmetik, Reinigungsmittel, Biodiesel

Soja

Sojabohnen, Sojaöl, Sojaschrot, Futtermittel, Tofu

Rind

Rindfleisch, Leder, Lederwaren, Gelatine

Kautschuk

Reifen, Dichtungen, Gummiprodukte aller Art

Die Verordnung gilt sowohl für Rohstoffe in unveränderter Form als auch für verarbeitete Erzeugnisse. Ein Möbelhersteller ist ebenso betroffen wie ein Schokoladenproduzent oder ein Reifenhändler. Ausnahmen sind in der Verordnung nicht vorgesehen – entscheidend ist allein, ob ein Produkt einen der sieben Rohstoffe enthält.

EUDR Fristen: Wann gilt die Verordnung für Ihr Unternehmen?

Die EUDR gilt ab 30. Dezember 2024 für große und mittlere Unternehmen sowie ab 30. Juni 2025 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Diese Fristen sind in Artikel 38 der Verordnung (EU) 2023/1115 festgelegt.

Fristen nach Unternehmensgröße

Unternehmensgröße

Mitarbeiter

Jahresumsatz oder Bilanzsumme

Gültig ab

Großunternehmen

≥ 250

> 50 Mio. €

  1. Dezember 2024

Mittlere Unternehmen

50–249

10–50 Mio. €

  1. Dezember 2024

Kleinunternehmen

10–49

2–10 Mio. €

  1. Juni 2025

Kleinstunternehmen

< 10

≤ 2 Mio. €

  1. Juni 2025

Die Einstufung erfolgt nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG zur Definition von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Maßgeblich sind die Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Unternehmen sollten ihre Einstufung frühzeitig prüfen, um die zutreffende Frist einzuhalten.

EUDR Sorgfaltspflichten: Pflichten für Unternehmen

Unternehmen müssen nach EUDR Informationen sammeln, Risiken bewerten, Maßnahmen ergreifen und eine Sorgfaltserklärung abgeben, bevor sie betroffene Produkte in Verkehr bringen. Die Pflichten unterscheiden sich je nach Rolle in der Lieferkette.

Was Inverkehrbringer leisten müssen

Inverkehrbringer sind Unternehmen, die Produkte erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU ausführen. Sie tragen die Hauptverantwortung und müssen folgende Schritte durchführen:

  1. Informationen sammeln: Beschreibung des Produkts, Rohstoff, Menge, Lieferant, Land und Geolokalisierung aller Produktionsflächen (Längen- und Breitengrad).
  2. Risikobewertung durchführen: Prüfung, ob das Produkt aus einem Risikoland stammt, ob Entwaldung oder Waldschädigung nach dem 31. Dezember 2020 vorliegt und ob lokale Gesetze eingehalten wurden.
  3. Risikominderung umsetzen: Bei Risiken müssen zusätzliche Informationen eingeholt, unabhängige Audits beauftragt oder Lieferanten gewechselt werden.
  4. Sorgfaltserklärung abgeben: Nach Abschluss der Prüfung muss eine Erklärung über ein EU-Informationssystem eingereicht werden. Erst danach erhält das Unternehmen die EUDR-Referenznummer.

Pflichten für Händler

Händler, die Produkte innerhalb der EU weiterverkaufen, haben reduzierte Pflichten. Sie müssen die EUDR-Referenznummer des Inverkehrbringers erfassen und fünf Jahre aufbewahren sowie die Kontaktdaten ihrer Lieferanten und Abnehmer dokumentieren. Eine eigene Risikobewertung ist nicht erforderlich, sofern die Referenznummer vorliegt.

Was ist eine EUDR-Referenznummer?

Die EUDR-Referenznummer ist eine eindeutige Kennung, die Unternehmen nach Abgabe ihrer Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem erhalten. Sie muss für jede Warensendung bei der Zollanmeldung angegeben werden und dient Behörden zur Rückverfolgung und Kontrolle. Ohne gültige Referenznummer dürfen betroffene Produkte nicht in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden.

EUDR Umsetzung Praxis: So setzen Sie die Verordnung im Unternehmen um

Die Umsetzung der EUDR erfordert systematisches Vorgehen und frühzeitige Vorbereitung. Folgende Schritte helfen Ihnen, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Checkliste: Schritte zur EUDR-Umsetzung

  1. Betroffenheit prüfen: Ermitteln Sie, welche Ihrer Produkte einen der sieben Rohstoffe enthalten. Prüfen Sie, ob Sie als Inverkehrbringer oder Händler agieren.
  2. Lieferketten transparent machen: Erfassen Sie alle Lieferanten bis zur Produktionsfläche. Fordern Sie von Lieferanten Geodaten, Produktionsdaten und Nachweise zur Entwaldungsfreiheit an.
  3. Geodaten beschaffen: Beschaffen Sie Längen- und Breitengrade aller Produktionsflächen. Nutzen Sie Satellitenbilder oder Vor-Ort-Erhebungen zur Verifizierung.
  4. Risikoländer identifizieren: Die EU-Kommission veröffentlicht eine Liste mit Ländern nach Risikostufen (niedrig, standard, hoch). Produkte aus Hochrisikoländern erfordern verstärkte Sorgfaltspflichten.
  5. Lieferantenverträge anpassen: Vereinbaren Sie vertraglich die Lieferung von Geodaten, Entwaldungsnachweisen und die Einhaltung der EUDR-Anforderungen. Legen Sie Konsequenzen bei Nichteinhaltung fest.
  6. Interne Prozesse festlegen: Benennen Sie Verantwortliche für die EUDR-Umsetzung. Schulen Sie Einkauf, Qualitätsmanagement und Compliance. Definieren Sie Freigabeprozesse für neue Lieferanten.
  7. IT-Systeme vorbereiten: Implementieren Sie Systeme zur Erfassung, Speicherung und Verwaltung von Geodaten, Risikobewertungen und Referenznummern. Die Dokumentation muss fünf Jahre aufbewahrt werden.

Die genannten Schritte sind als Empfehlung zur rechtzeitigen Vorbereitung zu verstehen. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein, um die Anforderungen der EUDR fristgerecht zu erfüllen.

EU-Entwaldungsverordnung Sanktionen: Was droht bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen die EUDR drohen nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2023/1115 wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen. Die Mitgliedstaaten legen die konkreten Sanktionen fest, die Geldbußen, Produktbeschlagnahme, Marktausschluss und die Veröffentlichung der Verstöße durch Behörden umfassen können.

Die zuständigen Behörden in Deutschland sollen von den Bundesländern benannt werden. Sie führen risikobasierte Kontrollen durch und können Produkte zurückweisen, beschlagnahmen oder vernichten lassen. Unternehmen, die wiederholt oder schwerwiegend verstoßen, können zeitweise vom Markt ausgeschlossen werden.

Zusätzlich zu behördlichen Sanktionen bestehen Haftungsrisiken in der Lieferkette. Abnehmer können Schadenersatz fordern, wenn Lieferanten keine gültige EUDR-Referenznummer vorlegen oder falsche Angaben machen. Unternehmen sollten daher Lieferantenverträge um entsprechende Haftungsklauseln ergänzen.

Wo Sie Unterstützung finden

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten bundesweit Informationsveranstaltungen, Merkblätter und Beratung zur EUDR an. Viele Kammern haben spezialisierte Ansprechpartner für Außenwirtschaft und Compliance, die bei der Umsetzung unterstützen.

Branchenverbände wie der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie oder der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie entwickeln branchenspezifische Leitfäden und Musterprozesse. Auch Zertifizierungssysteme wie FSC (Holz) oder Fairtrade (Kakao, Kaffee) passen ihre Standards an die EUDR-Anforderungen an.

Für die technische Umsetzung bieten verschiedene IT-Dienstleister Softwarelösungen zur Erfassung von Geodaten, Risikobewertung und Dokumentation an. Achten Sie darauf, dass die Systeme die Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1115 vollständig abbilden und Schnittstellen zum EU-Informationssystem bereitstellen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission unter dem Thema Entwaldung sowie im Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex), wo der vollständige Gesetzestext der Verordnung (EU) 2023/1115 veröffentlicht ist. Bei rechtlichen Einzelfragen sollten Sie einen auf Außenwirtschaftsrecht spezialisierten Fachanwalt konsultieren.

Häufige Fragen

Gilt die EUDR auch für Produkte, die vor dem 31. Dezember 2020 hergestellt wurden?

Nein, der Stichtag 31. Dezember 2020 bezieht sich auf Entwaldung und Waldschädigung, nicht auf das Herstellungsdatum. Entscheidend ist, dass die Produktionsflächen nach diesem Datum nicht entwaldet oder geschädigt wurden. Das Herstellungsdatum des Produkts selbst ist nicht relevant, solange die Rohstoffe aus entwaldungsfreien Flächen stammen.

Müssen auch Unternehmen außerhalb der EU die EUDR einhalten?

Ja, die EUDR gilt für alle Unternehmen, die Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen, unabhängig von ihrem Sitz. Ein Hersteller in Brasilien oder Indonesien muss die Anforderungen erfüllen, wenn er direkt an EU-Kunden liefert. In der Praxis wird oft der erste EU-Importeur zum Inverkehrbringer und trägt die Sorgfaltspflichten.

Was bedeutet Waldschädigung im Sinne der EUDR?

Waldschädigung umfasst nach der Verordnung (EU) 2023/1115 die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich regenerierenden Wäldern in Plantagenwälder oder andere bewaldete Flächen. Auch wenn keine vollständige Entwaldung stattfindet, ist die Schädigung der Waldstruktur und Biodiversität erfasst. Der Nachweis muss über Satellitenbilder oder Vor-Ort-Erhebungen erfolgen.

Wie lange müssen Unternehmen die EUDR-Dokumentation aufbewahren?

Alle Informationen, Risikobewertungen und Nachweise müssen mindestens fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Produkts auf dem EU-Markt aufbewahrt werden. Dies gilt für Inverkehrbringer und Händler gleichermaßen. Die Dokumentation muss auf Anfrage der zuständigen Behörden unverzüglich vorgelegt werden können.

Können Zertifikate wie FSC oder Fairtrade die EUDR-Sorgfaltspflichten ersetzen?

Nein, Zertifikate allein erfüllen die EUDR-Anforderungen nicht. Sie können jedoch als Teil der Risikobewertung und Risikominderung dienen. Unternehmen müssen zusätzlich Geodaten erheben, eine eigene Risikobewertung durchführen und eine Sorgfaltserklärung abgeben. Zertifikate können den Aufwand reduzieren, ersetzen die Pflichten aber nicht vollständig.

Quellen

  1. [1]EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) - IHK Ostwürttemberg · IHK Ostwürttemberg · abgerufen 11. Oktober 2026
  2. [2]EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) - Handlungsbedarf für Unternehmen · Heinrich & Partner · abgerufen 11. Oktober 2026
  3. [3]Entwaldungsverordnung (EUDR) · IHK Mittleres Ruhrgebiet · abgerufen 11. Oktober 2026
  4. [4]Verordnung (EU) 2023/1115 · EUR-Lex · abgerufen 11. Oktober 2026
  5. [5]Deforestation Regulation · Europäische Kommission · abgerufen 11. Oktober 2026
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