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Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente. Sie erfolgt über Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberzuschuss und wird steuerlich gefördert.
Was bedeutet Betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente. Der Arbeitnehmer kann Teile seines Bruttogehalts in eine Altersversorgung einzahlen (Entgeltumwandlung), der Arbeitgeber muss einen Zuschuss leisten. Die bAV wird steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gefördert und ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Er kann einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV einzahlen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Der Arbeitgeber muss bei Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss zahlen. Diese Pflicht gilt seit 2019 für Neuverträge und seit 2022 auch für Altverträge.
Es gibt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Die Wahl trifft in der Regel der Arbeitgeber. Die Ansprüche sind nach dem BetrAVG gesetzlich unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat (für Zusagen ab 2018).
Praxisbeispiel aus der Industrie
Ein Produktionsleiter verdient 4.500 Euro brutto monatlich. Er wandelt 200 Euro in eine Direktversicherung um. Der Arbeitgeber zahlt mindestens 30 Euro Zuschuss (15 Prozent von 200 Euro). Die 230 Euro werden vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Das zu versteuernde Gehalt sinkt auf 4.270 Euro. Bei Renteneintritt erhält der Produktionsleiter die angesparte Summe als Rente oder Einmalzahlung, muss dann aber Steuern und – als gesetzlich Versicherter – Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Abgrenzung
Die betriebliche Altersvorsorge unterscheidet sich von der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge (Riester, Rürup). Sie wird vom Arbeitgeber organisiert, während private Vorsorge individuell abgeschlossen wird. Anders als bei der gesetzlichen Rente erfolgt die Finanzierung über Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeiträge, nicht über Pflichtbeiträge.
Normen und Rechtsgrundlagen
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2017 (in Kraft seit 2018) führte die Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss ein, die seit 2019 für Neuverträge und seit 2022 für alle Verträge gilt. Steuerrechtlich gelten die Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).
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