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Industriezeitschrift

Fachwissen für Produktion, Technik und Compliance

Lexikon · Recht & ComplianceKI-unterstützt

CBAM

Carbon Border Adjustment Mechanism

CBAM ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU. Er verpflichtet Importeure bestimmter Waren, CO₂-Zertifikate zu kaufen, wenn die Produktion im Herkunftsland weniger klimageschützt ist als in der EU.

Was bedeutet CBAM?

CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, auf Deutsch: CO₂-Grenzausgleichsmechanismus. Die EU-Verordnung (EU) 2023/956 verpflichtet Importeure, für eingeführte Waren CO₂-Zertifikate zu erwerben, wenn deren Herstellung im Drittland höhere Emissionen verursacht als vergleichbare EU-Produktion. Ziel ist es, Verlagerungen emissionsintensiver Produktion ins Ausland zu verhindern (Carbon Leakage) und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Die Verordnung galt vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 in einer Übergangsphase mit reiner Berichtspflicht. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Zertifikatspflicht in Kraft. Betroffen sind zunächst Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und elektrischer Strom.

Wie funktioniert CBAM?

Importeure müssen die in den Waren enthaltenen grauen Emissionen ermitteln und der zuständigen Behörde melden. Graue Emissionen umfassen direkte Emissionen aus der Produktion und indirekte Emissionen aus eingekauftem Strom. Für jede Tonne CO₂-Äquivalent muss ein CBAM-Zertifikat abgegeben werden. Der Preis wird auf Basis des durchschnittlichen Auktionspreises der EU-ETS-Zertifikate berechnet.

Wurden im Herkunftsland bereits CO₂-Abgaben gezahlt, können diese angerechnet werden. Die Berechnung erfolgt produktspezifisch nach Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773.

Praxisbeispiel aus der Industrie

Ein Maschinenbauer importiert Stahlbleche aus der Türkei. Er muss die CO₂-Emissionen der Stahlproduktion ermitteln, entweder über Herstellerangaben oder Standardwerte. Liegt die Emission bei 2 Tonnen CO₂ pro Tonne Stahl und der CBAM-Zertifikatspreis beispielsweise bei 80 Euro pro Tonne CO₂, fallen 160 Euro pro Tonne Stahl an. Wurde in der Türkei bereits eine CO₂-Abgabe gezahlt, reduziert sich die Pflicht entsprechend.

Abgrenzung

CBAM ergänzt den EU-Emissionshandel (EU-ETS), ersetzt ihn aber nicht. Während EU-ETS Emissionen innerhalb der EU bepreist, adressiert CBAM Importe. Die kostenlose Zuteilung von EU-ETS-Zertifikaten wird zwischen 2026 und 2034 schrittweise abgebaut, parallel steigt die CBAM-Pflicht entsprechend.

Normen und Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO₂-Grenzausgleichssystems
  • Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 der Kommission vom 17. August 2023 mit technischen Vorgaben
  • Zuständige Behörde in Deutschland: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Bei Fragen zur Anwendung im Einzelfall sollten Sie einen auf Umwelt- und Außenwirtschaftsrecht spezialisierten Fachanwalt oder die DEHSt konsultieren.