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CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive

CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur standardisierten Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen verpflichtet. Sie erweitert die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich.

Was bedeutet CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen, detailliert über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu berichten. Die CSRD löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich.

Die Richtlinie verlangt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen darstellen. Die Berichte müssen nach einheitlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt und extern geprüft werden.

Wer ist von der CSRD betroffen?

Die CSRD gilt stufenweise für verschiedene Unternehmensgruppen. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen, sind seit dem Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig. Große Unternehmen, die mindestens zwei von drei Kriterien erfüllen (mehr als 250 Mitarbeiter, über 40 Millionen Euro Umsatz oder über 20 Millionen Euro Bilanzsumme), folgen ab dem Geschäftsjahr 2025.

Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen werden ab dem Geschäftsjahr 2026 berichtspflichtig, können die Anwendung aber bis zum Geschäftsjahr 2028 aufschieben. Auch Tochterunternehmen von EU-Konzernen können betroffen sein, wenn sie in den konsolidierten Konzernbericht einfließen. Zulieferer großer Unternehmen müssen häufig Daten für deren Berichterstattung bereitstellen, auch wenn sie selbst nicht direkt berichtspflichtig sind.

Praxisbeispiel aus der Industrie

Ein mittelständischer Maschinenbauer mit 320 Mitarbeitern und 65 Millionen Euro Umsatz berichtet 2026 erstmals über das Geschäftsjahr 2025 nach CSRD. Das Unternehmen erfasst dafür seinen CO₂-Fußabdruck entlang der Wertschöpfungskette, dokumentiert Arbeitssicherheitsmaßnahmen und analysiert Lieferkettenrisiken. Die Geschäftsführung richtet ein Nachhaltigkeitscontrolling ein und schult die Abteilungen Einkauf, Produktion und Qualität zur Datenerfassung.

Abgrenzung

Die CSRD unterscheidet sich von der NFRD durch einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich und detailliertere Berichtsstandards. Während die NFRD etwa 11.600 Unternehmen in der EU betraf, erfasst die CSRD rund 49.000 Unternehmen. Anders als beim CBAM, das Importeure fossiler Produkte betrifft, richtet sich die CSRD an alle großen Unternehmen unabhängig von ihrer Branche.

Normen und Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt durch Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB). Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren die Berichtsinhalte. Bei Fragen zur Betroffenheit sollten Sie Fachanwälte für Gesellschaftsrecht oder Wirtschaftsprüfer konsultieren.