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CE-Kennzeichnung

CE

CE-Kennzeichnung ist eine verpflichtende Kennzeichnung für Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie bestätigt die Konformität mit geltenden EU-Richtlinien und -Verordnungen.

Was bedeutet CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt den geltenden Anforderungen der EU entspricht. Die Abkürzung CE steht für „Conformité Européenne" (französisch für „Europäische Konformität"). Der Hersteller erklärt mit der Anbringung des CE-Zeichens eigenverantwortlich, dass sein Produkt alle relevanten EU-Richtlinien und -Verordnungen erfüllt.

Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel, sondern eine Verwaltungsmarkierung. Sie ermöglicht den freien Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen betroffene Produkte nicht in Verkehr gebracht werden.

Der Hersteller muss vor der Anbringung ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Je nach Produktkategorie und Risiko erfolgt dies in Eigenverantwortung oder unter Einbeziehung einer benannten Stelle (Notified Body). Das Verfahren umfasst technische Dokumentation, Risikoanalyse und gegebenenfalls Prüfungen.

Praxisbeispiel aus der Industrie

Ein mittelständischer Hersteller von Industrierobotern bringt eine neue Maschine auf den Markt. Er muss die Maschinenrichtlinie und die Niederspannungsrichtlinie anwenden. Der Hersteller erstellt eine Risikobeurteilung, prüft die harmonisierten Normen und dokumentiert die Konformität. Er erstellt eine EU-Konformitätserklärung und bringt das CE-Zeichen sichtbar auf der Maschine an. Erst danach darf er die Maschine in der EU verkaufen.

Bei einer Werkzeugmaschine mit erhöhtem Risiko muss zusätzlich eine benannte Stelle die Konformität prüfen und bescheinigen. Die Kennnummer dieser Stelle wird neben dem CE-Zeichen angebracht.

Abgrenzung

Die CE-Kennzeichnung ist keine Produktzertifizierung durch unabhängige Dritte. Sie unterscheidet sich von Prüfzeichen wie GS („Geprüfte Sicherheit"), die eine freiwillige Prüfung durch akkreditierte Stellen voraussetzen. Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben, GS-Zeichen sind freiwillig.

Die CE-Kennzeichnung gilt nur für den europäischen Markt. Für andere Märkte gelten eigene Anforderungen, etwa UL-Zertifizierung für die USA oder CCC-Kennzeichnung für China.

Normen und Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage bilden verschiedene EU-Richtlinien und -Verordnungen, je nach Produktgruppe. Zu den wichtigsten gehören die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 regelt die Akkreditierung und Marktüberwachung.

Harmonisierte Normen konkretisieren die Anforderungen. Ihre Anwendung ist freiwillig, schafft aber eine Konformitätsvermutung. Bei Rechtsfragen zur CE-Kennzeichnung sollten Sie einen Fachanwalt für Produkthaftungsrecht oder die zuständige Marktüberwachungsbehörde konsultieren.