Zum Inhalt springen
Industriezeitschrift

Fachwissen für Produktion, Technik und Compliance

Lexikon · Digitalisierung & AutomatisierungKI-unterstützt

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

MRL

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine EU-Richtlinie, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen festlegt. Sie regelt das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Maschinen im europäischen Wirtschaftsraum.

Was bedeutet Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert verbindliche Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen in der EU. Sie gilt für Hersteller, Importeure und Betreiber, die Maschinen in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Die Richtlinie wurde in Deutschland durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt.

Die Abkürzung MRL steht für Maschinenrichtlinie. Sie ersetzte 2009 die Vorgängerrichtlinie 98/37/EG und wird ab Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst.

Geltungsbereich und Anwendung

Die Richtlinie erfasst Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und unvollständige Maschinen. Hersteller müssen eine Risikobeurteilung durchführen und grundlegende Sicherheitsanforderungen aus Anhang I erfüllen. Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung dürfen sie die CE-Kennzeichnung anbringen und eine Konformitätserklärung ausstellen.

Ausgenommen sind unter anderem Haushaltsgeräte, medizinische Geräte und Fahrzeuge, für die eigene Richtlinien gelten.

Praxisbeispiel aus der Industrie

Ein Maschinenbauer entwickelt eine CNC-Fräsmaschine für den europäischen Markt. Er führt eine Risikobeurteilung durch und identifiziert Gefährdungen durch bewegliche Teile, Lärm und elektrische Spannung. Er integriert Schutztüren mit Verriegelung, Notaus-Schalter und Lärmschutzmaßnahmen. Nach Prüfung der Anforderungen aus Anhang I erstellt er die technische Dokumentation, bringt das CE-Kennzeichen an und stellt die Konformitätserklärung aus. Erst dann darf er die Maschine ausliefern.

Abgrenzung zu verwandten Vorschriften

Die Maschinenrichtlinie regelt ausschließlich das Inverkehrbringen neuer oder wesentlich veränderter Maschinen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt dagegen für die Verwendung von Maschinen im Betrieb. Bei elektrischen Komponenten greift zusätzlich die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Für digitale Elemente ist seit 2024 der Cyber Resilience Act relevant, dessen Anforderungen schrittweise in Kraft treten.

Normen und Rechtsgrundlagen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die europäische Rechtsgrundlage. Harmonisierte Normen wie die DIN EN ISO 12100 (Risikobeurteilung) oder DIN EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung) konkretisieren die Anforderungen. Ihre Anwendung ist freiwillig, schafft aber eine Konformitätsvermutung. Bei rechtlichen Detailfragen sind Fachanwälte für Produkthaftung oder die zuständigen Marktüberwachungsbehörden die richtigen Ansprechpartner.