Lexikon · Management & ArbeitsweltKI-unterstützt
Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen vor Gesundheitsgefahren, Überforderung und Kündigung am Arbeitsplatz. Es regelt Beschäftigungsverbote, Mutterschutzfristen und die Pflichten des Arbeitgebers.
Was bedeutet Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist ein deutsches Arbeitsschutzgesetz, das die Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen sowie ihren Kindern am Arbeitsplatz schützt. Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen, auch in Teilzeit, Ausbildung oder geringfügiger Beschäftigung. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen anzupassen.
Die aktuelle Fassung trat am 1. Januar 2018 in Kraft und erweiterte den Schutz auf Schülerinnen und Studentinnen. Die Abkürzung MuSchG steht für Mutterschutzgesetz.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze durchführen, an denen Frauen beschäftigt werden. Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, sind konkrete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehören die Anpassung des Arbeitsplatzes, die Vermeidung von Gefahrstoffen, schwerer körperlicher Arbeit und Nachtarbeit.
Beschäftigungsverbote gelten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettoentgelt als Zuschuss.
Ein Kündigungsverbot besteht während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung. Nur in Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde eine Kündigung genehmigen.
Praxisbeispiel aus der Industrie
Eine Mitarbeiterin in der Qualitätssicherung eines Zulieferbetriebs teilt ihre Schwangerschaft mit. Die Gefährdungsbeurteilung zeigt: Sie arbeitet im Stehen, hebt regelmäßig Prüfteile bis 15 kg und ist Lärm ausgesetzt. Der Arbeitgeber richtet einen Sitzarbeitsplatz ein, überträgt schwere Tätigkeiten auf Kollegen und versetzt sie in einen lärmärmeren Bereich. Ab der 20. Woche spricht der Betriebsarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot für Schichtarbeit aus.
Abgrenzung
Das Mutterschutzgesetz ist vom Elternzeitgesetz zu unterscheiden. Mutterschutz ist ein Arbeitsschutzgesetz mit Beschäftigungsverboten und Lohnfortzahlung. Elternzeit ist ein Freistellungsanspruch für beide Elternteile ohne Lohnfortzahlung, geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Arbeitszeitgesetz gilt weiterhin, wird aber durch das MuSchG ergänzt. Schwangere dürfen grundsätzlich nicht mehr als 8,5 Stunden täglich bzw. 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten.
Normen und Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) in der Fassung vom 1. Januar 2018. Zuständig für Ausnahmegenehmigungen sind die Gewerbeaufsichtsämter oder Regierungspräsidien der Länder.