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Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sie ist für jeden Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend und bildet die Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen.
Was bedeutet Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren zur Ermittlung, Bewertung und Dokumentation von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Jeder Arbeitgeber ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie bildet die Grundlage für alle betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen.
Die Abkürzung GBU wird in der Praxis häufig verwendet. Die Beurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden.
Wie funktioniert eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt in sieben Schritten: Zunächst legen Sie die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten fest. Dann ermitteln Sie mögliche Gefährdungen wie mechanische, elektrische, chemische oder psychische Belastungen. Im dritten Schritt bewerten Sie das Risiko nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß.
Anschließend legen Sie konkrete Schutzmaßnahmen fest, setzen diese um und überprüfen deren Wirksamkeit. Der letzte Schritt ist die Dokumentation aller Ergebnisse und Maßnahmen. Die Dokumentation muss für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten schriftlich erfolgen.
Praxisbeispiel aus der Industrie
Ein Maschinenbaubetrieb führt eine Gefährdungsbeurteilung für eine neue CNC-Drehmaschine durch. Ermittelte Gefährdungen: Quetschgefahr durch bewegliche Teile, Lärmbelastung über 80 dB(A), Späneflug und Stolpergefahr durch Kühlmittel.
Festgelegte Maßnahmen: Vollverkleidung mit Verriegelung, Gehörschutz bereitstellen, Schutzbrille vorschreiben, rutschfeste Matten auslegen. Die Wirksamkeit wird nach vier Wochen überprüft. Die Dokumentation enthält Fotos, Messwerte und Unterweisungsnachweise.
Abgrenzung
Die Gefährdungsbeurteilung unterscheidet sich von der Betriebsanweisung: Die Gefährdungsbeurteilung analysiert systematisch alle Risiken und legt Maßnahmen fest. Die Betriebsanweisung ist ein daraus abgeleitetes Dokument, das Beschäftigte über konkrete Verhaltensregeln informiert.
Eine Unterweisung vermittelt die Inhalte mündlich, während die Gefährdungsbeurteilung das zugrundeliegende Analyseinstrument darstellt.
Normen und Rechtsgrundlagen
Die rechtliche Grundlage bildet § 5 Arbeitsschutzgesetz. Ergänzend gelten die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und branchenspezifische DGUV-Vorschriften. Die Berufsgenossenschaften stellen branchenspezifische Handlungshilfen bereit.
Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht drohen Bußgelder. Im Schadensfall kann fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilung zu Haftungsfragen führen. Unterstützung bieten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.