Zum Inhalt springen
Industriezeitschrift

Fachwissen für Produktion, Technik und Compliance

Lexikon · Instandhaltung & IntralogistikKI-unterstützt

DGUV Vorschrift 3

DGUV V3, früher BGV A3

DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel durch Elektrofachkräfte.

Was bedeutet DGUV Vorschrift 3?

DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften. Die Vorschrift hieß bis 1997 BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A3) und wurde seither mehrfach aktualisiert, zuletzt 2016. Sie konkretisiert die Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung.

Arbeitgeber müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetnahme und nach Änderungen prüfen lassen. Zusätzlich sind wiederkehrende Prüfungen in festgelegten Intervallen vorgeschrieben. Die Prüfung darf nur durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung einer Elektrofachkraft erfolgen.

Prüffristen in der Praxis

Die DGUV Vorschrift 3 nennt keine festen Prüffristen. Arbeitgeber müssen die Intervalle in einer Gefährdungsbeurteilung festlegen. In der Praxis orientieren sich Betreiber an Richtwerten aus TRBS 1201 und DGUV Information 203-070: Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros werden üblicherweise alle 24 Monate geprüft, auf Baustellen alle 6 Monate. Ortsfeste Anlagen prüfen Betreiber typischerweise alle 4 Jahre. Maschinen in der Produktion erfordern oft kürzere Intervalle von 12 Monaten.

Die Prüfung umfasst Sichtprüfung, Messung von Schutzleiter- und Isolationswiderstand sowie Funktionsprüfung. Jede Prüfung ist zu dokumentieren. Die Dokumentation muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden, aus Haftungsgründen wird eine längere Aufbewahrung empfohlen.

Praxisbeispiel aus der Industrie

Ein Maschinenbaubetrieb mit 80 Mitarbeitenden betreibt 45 CNC-Maschinen, 120 Handwerkzeuge und 15 Flurförderzeuge. Der Instandhaltungsleiter erstellt eine Gefährdungsbeurteilung und legt fest: CNC-Maschinen werden jährlich geprüft, Handwerkzeuge alle 12 Monate, Flurförderzeuge alle 6 Monate. Die externe Elektrofachkraft benötigt für die Jahresprüfung drei Tage. Ein defektes Schweißgerät wird bei der Prüfung erkannt und sofort aus dem Verkehr gezogen.

Abgrenzung zu anderen Vorschriften

DGUV Vorschrift 3 gilt speziell für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt übergeordnet die Prüfung aller Arbeitsmittel. Für explosionsgefährdete Bereiche gelten zusätzlich die BetrSichV und die TRBS-Regelwerke. Die VDE-Normen, insbesondere VDE 0701-0702 und VDE 0105-100, beschreiben die technischen Prüfverfahren.

Normen und Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die DGUV Vorschrift 3 ist für alle Mitgliedsunternehmen der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlich. Technische Prüfverfahren regeln VDE 0701-0702 für ortsveränderliche Geräte und VDE 0105-100 für ortsfeste Anlagen.