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REACH
REACH ist die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie verpflichtet Hersteller und Importeure, Stoffe ab einer Tonne pro Jahr bei der ECHA zu registrieren.
Was bedeutet REACH?
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und bezeichnet die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments. Sie regelt seit dem 1. Juni 2007 den Umgang mit chemischen Stoffen in der Europäischen Union. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und verpflichtet Unternehmen, die Sicherheit von Chemikalien nachzuweisen. Zuständige Behörde ist die Europäische Chemikalienagentur ECHA mit Sitz in Helsinki.
REACH verfolgt das Prinzip "keine Daten, keine Vermarktung". Hersteller und Importeure müssen chemische Stoffe registrieren, bevor sie diese in Verkehr bringen. Die Beweislast für die Sicherheit liegt beim Unternehmen, nicht mehr bei Behörden.
Wie funktioniert REACH in der Praxis?
Unternehmen müssen Stoffe ab einer Menge von einer Tonne pro Jahr bei der ECHA registrieren. Die Registrierung umfasst Informationen zu Eigenschaften, Verwendungen und Risikomanagement. Je höher die Menge, desto umfangreicher sind die erforderlichen Daten und Tests.
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) unterliegen zusätzlichen Pflichten. Hersteller müssen Abnehmer informieren, wenn Erzeugnisse diese Stoffe über 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Verbraucher können Auskunft verlangen. Die SVHC-Kandidatenliste wird von der ECHA regelmäßig aktualisiert.
Einige Stoffe benötigen eine Zulassung oder unterliegen Beschränkungen. Ohne Zulassung dürfen diese Stoffe nicht verwendet werden, es sei denn, es gibt keine sichereren Alternativen.
Praxisbeispiel aus der Industrie
Ein Maschinenbauer bezieht Schrauben mit einer Oberflächenbeschichtung aus Fernost. Der Lieferant muss bestätigen, dass die verwendeten Chemikalien REACH-konform sind. Enthält die Beschichtung SVHC über dem Schwellenwert, muss der Maschinenbauer seine Kunden informieren. Bei fehlender Registrierung darf er die Schrauben nicht in der EU verwenden.
Ein Kunststoffverarbeiter importiert Granulat aus Asien. Ab einer Tonne pro Jahr muss er das Polymer selbst registrieren oder nachweisen, dass der Hersteller einen EU-Vertreter mit Registrierung benannt hat.
Abgrenzung
REACH regelt chemische Stoffe und deren Verwendung in Gemischen und Erzeugnissen. Die CLP-Verordnung regelt dagegen die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung dieser Stoffe. Beide Verordnungen ergänzen sich, haben aber unterschiedliche Pflichten.
Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität mit produktspezifischen Richtlinien. REACH-Konformität ist oft Voraussetzung, aber nicht Teil der CE-Kennzeichnung selbst.
Normen und Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung), in Kraft seit 1. Juni 2007. Bei Rechtsfragen zu Registrierungs- oder Informationspflichten sollten Sie Fachanwälte für Chemikalienrecht oder die ECHA konsultieren.
Verwandte Begriffe