Lexikon · Management & ArbeitsweltKI-unterstützt
Tarifvertrag
Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden, die Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche für eine Branche oder ein Unternehmen verbindlich regelt.
Was bedeutet Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen zwischen den Tarifvertragsparteien – Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite und Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände auf Arbeitgeberseite. Die Regelungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitsverhältnisse von Mitgliedern der Tarifvertragsparteien. Tarifverträge können als Flächentarifvertrag für eine ganze Branche oder als Haustarif für ein einzelnes Unternehmen abgeschlossen werden.
Die Abkürzung TV wird in der Praxis häufig verwendet, oft ergänzt um die Branche (z. B. TV-L für den öffentlichen Dienst der Länder).
Welche Inhalte regelt ein Tarifvertrag?
Tarifverträge enthalten typischerweise Regelungen zu Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und Sonderzahlungen. Man unterscheidet zwischen Manteltarifverträgen, die langfristige Rahmenbedingungen festlegen, und Entgelttarifverträgen, die konkrete Lohntabellen enthalten. Für Industrieunternehmen sind häufig die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie oder der chemischen Industrie relevant.
Die Tarifbindung entsteht durch Mitgliedschaft in der Gewerkschaft (für Arbeitnehmer) oder im Arbeitgeberverband (für Arbeitgeber). Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können Tarifverträge einzelvertraglich in Arbeitsverträgen in Bezug nehmen.
Praxisbeispiel aus der Industrie
Ein mittelständischer Maschinenbauer mit 250 Beschäftigten ist Mitglied im Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie. Für alle Mitarbeiter, die Mitglied der IG Metall sind, gilt aufgrund der beidseitigen Tarifbindung automatisch der Flächentarifvertrag der Region. Dieser sieht eine tariflich vereinbarte Lohnerhöhung vor und kann je nach Tarifgebiet beispielsweise eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden vorsehen. Der Betrieb muss diese Bedingungen einhalten und kann nicht einseitig davon abweichen. Für nicht tarifgebundene Mitarbeiter wendet das Unternehmen die Tarifbedingungen freiwillig an, um einheitliche Strukturen zu schaffen.
Abgrenzung
Ein Tarifvertrag unterscheidet sich vom Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, während der Tarifvertrag kollektiv zwischen den Tarifparteien vereinbart wird. Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber auf Unternehmensebene geschlossen und dürfen tarifliche Regelungen nicht unterschreiten, aber verbessern.
Normen und Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage bildet das Tarifvertragsgesetz (TVG). Nach § 1 TVG sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber tariffähig. § 4 TVG regelt die unmittelbare und zwingende Wirkung für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse. Das Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) erlaubt Abweichungen nur zugunsten des Arbeitnehmers.