Lexikon · Instandhaltung & IntralogistikKI-unterstützt
Flurförderzeug
Flurförderzeug ist ein Fahrzeug zum innerbetrieblichen Transport, Heben, Ziehen oder Stapeln von Lasten. Es umfasst Gabelstapler, Hubwagen, Schlepper und Kommissioniergeräte.
Was bedeutet Flurförderzeug?
Flurförderzeuge sind Fahrzeuge für den innerbetrieblichen Warentransport, die Lasten heben, senken, stapeln, ziehen oder schieben. Die Abkürzung FFZ ist in der Intralogistik gebräuchlich. Zu den Flurförderzeugen zählen Gabelstapler, Hubwagen, Hochhubwagen, Schlepper, Kommissioniergeräte und Seitenstapler. Sie bewegen sich überwiegend auf ebenen oder leicht geneigten Flächen und sind in der Regel nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Flurförderzeuge werden nach Antriebsart unterschieden: Elektroantrieb mit Batterie oder Brennstoffzelle, Verbrennungsmotor mit Diesel, Gas oder Benzin sowie Handantrieb. Die Wahl hängt von Einsatzort, Schichtbetrieb, Hallenhöhe und Emissionsanforderungen ab.
Praxisbeispiel aus der Industrie
Ein Automobilzulieferer setzt in der Produktion elektrische Schubmaststapler für das Stapeln von Kleinladungsträgern in Regalen bis zehn Meter Höhe ein. In der Versandzone kommen dieselbetriebene Frontstapler mit drei Tonnen Tragkraft zum Beladen von Lkw zum Einsatz. Für den Materialtransport zwischen Hallen nutzt das Unternehmen Elektroschlepper mit Anhängerzügen. Die Instandhaltung plant Batteriewechsel nach Herstellervorgaben und prüft die Fahrzeuge täglich vor Schichtbeginn.
Abgrenzung
Flurförderzeuge unterscheiden sich von fahrerlosen Transportsystemen (AGV) durch die manuelle Steuerung. Krane und Hebezeuge sind ortsfest oder schienengebunden und zählen nicht zu Flurförderzeugen. Fahrzeuge für den Straßenverkehr wie Lkw oder Transporter sind keine Flurförderzeuge, auch wenn sie innerbetrieblich eingesetzt werden.
Normen und Rechtsgrundlagen
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen. Die DGUV Vorschrift 70 legt Prüffristen und Fahrerqualifikationen fest. Fahrer benötigen einen Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 308-001. Arbeitgeber müssen Flurförderzeuge regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen, in der Regel mindestens jährlich, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Vor jeder Schicht führt der Fahrer eine Sichtprüfung durch. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (umgesetzt durch die 9. ProdSV) gilt für die Herstellung und CE-Kennzeichnung.